Europaschulen in Schleswig-Holstein e.V. Beitragsordnung vom 18. März 2002

  1. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für Einzelpersonen 20.- €; für Schüler/innen, Studentinnen bzw. Studenten 10.- €.
  2. Familien zahlen unabhängig der Anzahl ihrer volljährigen Kinder 25.- € Jahresmitgliedsbeitrag.
  3. Juristische Personen, insbesondere Unternehmen und Betriebe, die ihren juristischen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie Vereine und Verbände, zahlen einen Jahresmindestbeitragssatz von 50.- €.
  4. Vom Vorstand ernannte Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.
  5. In Einzelfällen, insbesondere aufgrund besonderer sozialer und wirtschaftlicher Umstände, kann der Vorstand Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
  6. Der Beitrag ist nach formellem Beschluss durch den Vorstand über die Aufnahme sofort fällig.