- Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für Einzelpersonen 20.- €; für Schüler/innen, Studentinnen bzw. Studenten 10.- €.
- Familien zahlen unabhängig der Anzahl ihrer volljährigen Kinder 25.- € Jahresmitgliedsbeitrag.
- Juristische Personen, insbesondere Unternehmen und Betriebe, die ihren juristischen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie Vereine und Verbände, zahlen einen Jahresmindestbeitragssatz von 50.- €.
- Vom Vorstand ernannte Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.
- In Einzelfällen, insbesondere aufgrund besonderer sozialer und wirtschaftlicher Umstände, kann der Vorstand Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Der Beitrag ist nach formellem Beschluss durch den Vorstand über die Aufnahme sofort fällig.